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Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
Ein Unfall ist immer ärgerlich, zumal die Versicherungen immer wieder versuchen, berechtigte Ansprüche zu kürzen, oft weil ein Geschädigter gar nicht weiß, was er nach einem Unfall alles verlangen kann. Wir nehmen Ihnen die Regulierung ab und kümmern uns darum, dass Ihnen der Sachschaden (Reparaturkosten, Gutachterkosten und die entstandenen Personenschäden wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) ersetzt werden. Der Straßenverkehr bringt es auch mit sich, dass Sie schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen können. Wir verteidigen Sie dann in den Bußgeldverfahren oder auch in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr). Sollte es dann sogar dazu kommen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird, unterstützen wir Sie auch bei der Wiedererlangung.
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